R 1: | In trockenem Zustand explosionsgefährlich. |
R 2: | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. |
R 3: | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. |
R 4: | Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. |
R 5: | Beim Erwärmen explosionsfähig. |
R 6: | Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
R 7: | Kann Brand verursachen. |
R 8: | Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
R 9: | Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. |
R 10: | Entzündlich. |
R 11: | Leichtentzündlich. |
R 12: | Hochentzündlich. |
R 14: | Reagiert heftig mit Wasser. |
R 15: | Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R 16: | Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. |
R 17: | Selbstentzündlich an der Luft. |
R 18: | Bei Gebrauch Bildung explosiver/leicht entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. |
R 19: | Kann explosionsfähige Peroxide bilden. |
R 20: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen. |
R 21: | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. |
R 22: | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. |
R 23: | Giftig beim Einatmen. |
R 24: | Giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 25: | Giftig beim Verschlucken. |
R 26: | Sehr giftig beim Einatmen. |
R 27: | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 28: | Sehr giftig beim Verschlucken. |
R 29: | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
R 30: | Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. |
R 31: | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
R 32: | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
R 33: | Gefahr kumulativer Wirkungen. |
R 34: | Verursacht Verätzungen. |
R 35: | Verursacht schwere Verätzungen. |
R 36: | Reizt die Augen. |
R 37: | Reizt die Atmungsorgane. |
R 38: | Reizt die Haut. |
R 39: | Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. |
R 40: | Irreversibler Schaden möglich. |
R 41: | Gefahr ernster Augenschäden. |
R 42: | Sensibilisierung durch Einatmen möglich. |
R 43: | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
R 44: | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß. |
R 45: | Kann Krebs erzeugen. |
R 46: | Kann vererbbare Schäden verursachen. |
R 48: | Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. |
R 49: | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. |
R 50: | Sehr giftig für Wasserorganismen. |
R 51: | Giftig für Wasserorganismen. |
R 52: | Schädlich für Wasserorganismen. |
R 53: | Kann in Gewässern längerfristige schädliche Wirkung haben. |
R 54: | Giftig für Pflanzen. |
R 55: | Giftig für Tiere. |
R 56: | Giftig für Bodenorganismen. |
R 57: | Giftig für Bienen. |
R 58: | Kann längerfristige schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. |
R 59: | Gefährlich für die Ozonschicht. |
R 60: | Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R 61: | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
R 62: | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R 63: | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
R 64: | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
R 65: | Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
R 14/15: | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R 15/29: | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R 20/21: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 20/22: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R 20/21/22: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R 21/22: | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 23/24: | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 23/25: | Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R 23/24/25: | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 24/25: | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 26/27: | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 26/28: | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R 26/27/28: | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 27/28: | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 36/37: | Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R 36/38: | Reizt die Augen und die Haut. |
R 36/37/38: | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
R 37/38: | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
R 39/23: | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 39/24: | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 39/25: | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 39/23/24: | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 39/23/25: | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 39/24/25: | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/23/24/25: | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/26: | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 39/27: | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 39/28: | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 39/26/27: | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 39/26/28: | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 39/27/28: | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/26/27/28: | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 40/20: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 40/21: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 40/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 40/20/21: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 40/20/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 40/21/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 40/20/21/22: | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 42/43: | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
R 48/20: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R 48/21: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R 48/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R 48/20/21: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R 48/20/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 48/21/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/20/21/22: | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/23: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R 48/24: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R 48/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R 48/23/24: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R 48/23/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 48/24/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/23/24/25: | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 50/53: | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 51/53: | Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 52/53: | Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |